ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

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6-way® ist eine Marke der FoxTel GmbH & Co. KG
Segway® ist eine eingetragene Marke von Ninebot-Segway Inc.

Stand 24.07.2019

  • Segway Fahren auf öffentlichem Grund ist ab 14 Jahren erlaubt
  • Eine Führerscheinpflicht entfällt seit dem 15.06.2019
  • Körpergewicht des Fahrers ca. 45kg bis 120kg
  • Schwangeren ist die Teilnahme nicht zu empfehlen
  • Vorab gibt es eine ausführliche Einweisung in Fahrtechnik und Bedienung des Segway
  • Preise inkl. Haftpflichtversicherung, Kaskoschutz zusätzlich möglich.
  • Eine Personenunfallversicherung ist nicht enthalten
  • Am Straßenverkehr müssen Sie uneingeschränkt teilnehmen können!
  • Touren werden Wetterunabhängig durchgeführt
  • Unsere aktuelle Preisliste finden Sie auf unserer Internetseite unter „Gruppen“.
  • Öffentliche Touren bei denen die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird, müssen aus wirtschaftlichen Gründen abgesagt werden. Die Teilnehmer werden in Abstimmung auf eine andere Tour kostenlos umgebucht.

Technische Daten des Segway PT i2:

  • Höchstgeschwindigkeit 20km/h
  • Reichweite ca. 38 km – je nach Untergrund, Gewicht des Fahrers und Fahrweise
  • Aufladezeit der komplett entleerten Akkus ca. 8 Std.
  • Gewicht 47 kg
  • Redundanz: Alle sicherheitsrelevanten Elemente sind doppelt vorhanden (Akkus, Gyroskope, Motorwicklungen, Computer). Beim plötzlichen Ausfall eines Bauteiles kommt der Segway PT trotzdem stabil und sicher zum Stehen.
  • Neupreis ca. 9.500,-€

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bürozeiten: Mo. bis Fr. 9 bis 16 Uhr

Tel.: 0511 97 84 97-22

Email: info@6-way.de

Online-Buchungen unter https://6-way.de

AGB

  1. Wir weisen Sie vor der Benutzung ausführlich in die Bedienung und Fahrtechniken des Segway ein und erläutern die rechtlichen Grundlagen zum Führen eines Segway auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Alle Touren werden von ausgebildeten Mitarbeitern (Guides) begleitet.
  1. Vor der Tour ist die Haftungsausschluss Erklärung von jedem Teilnehmer durch zu lesen und zu unterzeichnen. Name und Adresse müssen wahrheitsgemäß angegeben werden, ohne Anerkennung dieser Vorgaben ist die Teilnahme an einer Tour ausgeschlossen. Die Speicherung ihrer Daten erfolgt nur mit ihrer Zustimmung unter Einhaltung der DSGVO.
  1. Um eine unfallfreie Benutzung des Segway zu gewährleisten und Sie eine angenehme Fahrt erleben zu lassen, sind die folgenden Punkte, die Ihnen auch bei der Sicherheitseinweisung am Gerät live erläutert werden, unbedingt zu beachten:

Auf- oder Absteigen immer nur bei waagerecht stehendem Fahrzeug, die grünen Kontrolllampen an der Konsole beachten. Aufsteigen immer nur von hinten bzw. Absteigen immer nur nach hinten, beim Auf- oder Absteigen auf keinen Fall gleichzeitig die Lenkstange zur Seite bewegen!

Während der Fahrt sind immer beide Füße auf den Standflächen der Plattform zu halten, die Drucksensoren unter den Trittmatten sind permanent zu belasten.

Der Lenker ist mit beiden Händen zu führen (außer bei Handzeichen zum Anzeigen des Abbiegens) - freihändig Fahren, anhängen an andere Fahrzeuge o.ä. ist verboten.

Zeigt der Segway während der Fahrt Warnsignale wie z.B. rot blinkende Lichter auf der Konsole oder einen Vibrationsalarm der Lenkstange ist ohne Panik, aber möglichst sofort anzuhalten und abzusteigen. Ignorieren dieser Warnsignale kann eine Abschaltung des Fahrzeugs nach sich ziehen, dies führt unweigerlich zum Sturz!

Der Sicherheitsabstand zu voraus fahrenden Fahrzeugen ist je nach gewählter Fahrtgeschwindigkeit einzuhalten.

Es ist ausreichend seitlicher Abstand zu Hindernissen (z.B. anderen Verkehrsteilnehmern, Begrenzungspfählen o.ä.) und Flächen mit anderem Höhenniveau (z.B. bei Bordsteinkanten, Baumwurzeln o.ä.) zu beachten.

Vorsicht bei tief hängenden Verkehrsschildern, Ästen, Vordächern, Markisen o.ä.

Auf Bodenunebenheiten, Fahrbahnbeschädigungen o.ä. ist im Besonderen zu achten - Vorsicht bei der Fahrt durch Schlaglöcher, Pfützen und auf schlammigen Wegen usw.

Gehsteigkanten o.ä. sind nur in geringen Höhen von wenigen Zentimetern befahrbar, im Zweifel ist abzusteigen und der Segway manuell über das Hindernis zu ziehen.

Pro Segway ist nur ein Fahrer zugelassen, die Mitnahme weiterer Personen, auch Kindern, ist strengstens verboten und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!

Personen, die an körperlichen Gebrechen, Epilepsie o.ä. leiden, sowie schwangeren Frauen wird die Benutzung von Segway Fahrzeugen nicht empfohlen.

  1. Der Ihnen zur Verfügung gestellte Segway ist für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Details regelt die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) vom 15.06.2019

Hiernach sind die geltenden Vorschriften der StVO zu beachten!

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Schutzstreifen, Radwegefurten und Radwege benutzt werden. Sofern Radwege nicht vorhanden sind, darf auch auf Fahrbahnen gefahren werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Sofern Radwege nicht vorhanden sind, darf auch auf Fahrbahnen und auf Wegen gefahren werden, wenn dies keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind.

  1. Die Benutzung des Segway auf reinen Fußwegen und in Fußgängerzonen ist verboten! In einigen Städten haben wir für touristische Führungen Sondergenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzonen. Hier ist im Schritttempo hintereinander zu fahren und Fußgängern immer Vorrang zu gewähren. Nur auf Anweisung unserer Guides dürfen diese Bereiche befahren werden. Grundsätzlich wird hinter einander gefahren.

Mit dem Segway muss auf Fahrbahnen möglichst weit rechts gefahren werden, es darf nicht nebeneinander und niemals freihändig gefahren werden. Ebenso ist es verboten, sich an andere Fahrzeuge anzuhängen.

Wer einen Segway auf anderen Flächen als Fahrbahnen (z.B. Radweg) führt, hat seine Geschwindigkeit anzupassen und ggfs. Radfahrern das Überholen zu ermöglichen. Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden und haben Vorrang.

Eine Änderung der Fahrtrichtung oder ein Fahrstreifenwechsel ist durch Handzeichen (wie beim Fahrrad) anzuzeigen.

Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen ist der Segway ggfs. mit der zugehörigen Beleuchtung auszurüsten; diese finden Sie in der Fronttasche.

Zum Betrieb des Segway wird das Tragen eines geeigneten Schutzhelms (z.B. Fahrradhelm) unbedingt empfohlen – es besteht jedoch keine gesetzliche Helmpflicht. Einen Leihhelm erhalten Sie auf Wunsch von uns kostenlos.

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, den von ihm gemieteten Segway umsichtig zu führen, pfleglich zu behandeln und die technischen Vorschriften lt. Bedienungsanleitung bzw. Einweisung zu beachten.

Die Bedienungsanleitung des Herstellers wird vorab per Mail auf Wunsch zugesandt.

  1. Der Fahrzeugführer ist für die korrekte Beleuchtung des Segway bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht verantwortlich.
  1. Eine Haftung unserseits für Sach- und/oder Personenschäden, die im Zuge der Benutzung unserer Segways entstehen, wird generell ausgeschlossen. Die Benutzung von überlassenen Segways erfolgt ausschließlich auf Gefahr des jeweiligen Mieters/Nutzers. Der Mieter/Nutzer kann den Vermieter nicht für eigene Fehler, z.B. Fahrfehler, oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Dies gilt ebenfalls für Segways, die im Rahmen einer, auch spontan durchgeführten „Probefahrt“ oder eines von uns organisierten Events, Parcours o.ä. gefahren werden.
  1. Für den überlassenen Segway besteht eine Haftpflichtversicherung mit Selbstfahrvermietrisiko, so dass Fremdschäden erstattet werden. Bei eigenverschuldeten Unfällen haften Sie für die Schäden, die Sie am Segway verursachen. Wenn Sie den Kasko-Schutz buchen, übernehmen wir die Kosten für diese Schäden. Wir bieten den Kasko-Schutz mit und ohne Selbstbeteiligung (10% des Schadens, mindestens 250,-€ Selbstbeteiligung) an. Die Segway-Kasko-Versicherung begleicht Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Bedienung verursacht werden.

Bei Abschluss des Kasko-Schutz ohne Selbstbeteiligung tragen wir den Schaden in voller Höhe (nicht bei Vorsatz).

Es gelten die Versicherungsbedingungen der ZURICH Versicherung. Die vollständigen Versicherungsbedingungen liegen zur Einsicht aus bzw. Sie erhalten diese gern auf Anfrage auch vorab per Email.

Eine Personen-Unfallversicherung ist nicht enthalten.

  1. Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten oder ähnlichen Substanzen, die die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken, o.ä. erfolgt ausnahmslos unter Ausschluss jeglicher Versicherungsleistung und wird ggfs. nach den Vorschriften der StVO geahndet!
  1. Zum Führen des Segway ist nur der Mieter, bzw. bei Events/Parcours/Probefahrten o.ä. der von uns eingewiesene Nutzer, berechtigt – bei Überlassung des Segway an Dritte haftet der Mieter bzw. bei Events/Parcours/Probefahrten o.ä. der von uns eingewiesene Nutzer grundsätzlich für die Einhaltung aller Bestimmungen des Mietvertrages sowie dieser AGB und etwaiger Schäden.
  1. Schäden am gemieteten Segway sind dem Vermieter unaufgefordert sofort mitzuteilen
  1. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung oder Personenschaden ist auf jeden Fall die Polizei (Notruf 110) hinzuzuziehen. Dem Vermieter ist unverzüglich der Polizeibericht zugänglich zu machen bzw. unaufgefordert die Tagebuchnummer mitzuteilen.
  1. Buchungen nehmen wir gern im Onlineshop, per Telefon oder Email entgegen; bis zur schriftlichen Bestätigung Ihres Terminwunsches sind wir nicht an die Vermietung zu Ihrem Wunschtermin gebunden.
  1. Soll ein Gutschein (Eigengutschein von 6-way oder über Anbieter wie z.B. Jochen Schweizer, Groupon o.ä. vertriebener Wertcoupon) eingelöst werden, ist bereits zur Terminreservierung die Gutscheinnummer anzugeben. Gutscheine sind im Original vor der Tour abzugeben. Bei der Veranstaltung (Tour) ist es nicht möglich die Gültigkeit der Gutscheine zu überprüfen. Daher ist eine Annahme ohne vorherige Anmeldung immer ausgeschlossen.

Detaillierte Anleitungen für jedwede Gutscheine finden Sie auf unserer Web Seite unter „Gutscheine“.

  1. Werden bei der Buchung angegebene gültige Gutscheine nicht zur Tour mitgebracht, ist der volle Ticketpreis fällig. Innerhalb einer Woche können die Gutscheine nachgereicht werden, Sie erhalten dann den vollen Ticketpreis zurück.
  1. Werden Gutscheine von externen Anbietern wie z.B. Jochen Schweizer, mydays, Seggy-Touren etc. bei der Tour eingelöst und anschließend vom Anbieter nicht an 6-way ausbezahlt, behalten wir uns die Nachberechnung an den Teilnehmer vor. Ebenso ist eine Einlösung nicht möglich wenn zum Veranstaltungstag der Anbieter Insolvent ist.
  1. Sollte durch Verschulden des Vermieters ein Fahrzeug ausfallen und nicht zur Tour bereit stehen, sind wir bemüht schnellstmöglich Ersatz zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, wird der Mietpreis ganz oder, je nach Ausfallzeit, teilweise erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
  1. Eine Stornierung Ihrer Reservierung ist zu folgenden Konditionen möglich:

Bei Buchung von Einzelplätzen/Kleingruppen in „offenen“ Touren:

Bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Termin: Kostenlos.

Bis zu 1 Woche vor dem geplanten Termin: 50% des vereinbarten Mietpreises.

Für geschlossene Gruppen bzw. individuelle Events wie z.B. Parcours:

Bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Termin: Kostenlos.

Bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Termin: 50% des vereinbarten Mietpreises.

Bei Stornierung innerhalb von 1 Woche vor dem geplanten Termin bei Einzelplätzen/Kleingruppen bzw. innerhalb von 2 Wochen bei geschlossenen Veranstaltungen/individuellen Events vor dem geplanten Termin sowie bei Nichterscheinen (die Kulanzzeit beträgt bei geschlossenen Veranstaltungen 30 Minuten) kommt der volle vereinbarte Mietpreis zur Anrechnung.

Umbuchung:

Vor dem Abschluss der Buchung können Sie im Warenkorb auswählen, ob Sie das Standardticket oder gegen Aufpreis das umbuchbare Ticket erwerben möchten. Nur bei dem umbuchbaren Ticket können Sie ohne Angabe von Gründen bis 24 Stunden vor Tour Beginn den Termin verschieben. Für die Umbuchung entsteht dann jeweils eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10,-€ pro Ticket.

Nachträgliche Änderungen der Rechnung, auf Grund Falschangabe der Rechnungsanschrift (nach Auftragsbestätigung), werden mit einer Änderungspauschale i.H.v. 10€ berechnet.

Bei offenen Stadtrundfahrten oder Touren ist für verspätet eintreffende Personen im Interesse der pünktlichen Teilnehmer der Einstieg in eine laufende Einweisung nur möglich, wenn die verbleibende Trainingszeit ausreicht, ein sicheres Niveau der Fahrzeugbeherrschung zu erlangen. In der Regel sind hierfür mindestens 20 Minuten erforderlich, die Entscheidung hierüber trifft das jeweilige Begleitpersonal.

Bei nicht ausreichender Trainingszeit lt. Begleitpersonal gilt für die verspätet eintreffenden Personen „Nichterscheinen“ mit Fälligkeit des vollen Mietpreises (s.o.).

Gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrechte des Kunden werden nicht eingeschränkt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

  1. Dem Kunden steht NICHT das Recht zu, Reservierungen aufgrund „schlechten Wetters“ kostenfrei stornieren oder umbuchen zu können. Für kurzfristige Absagen ist es unabdingbar Sie telefonisch erreichen zu können.

Wir führen unsere geplanten Touren grundsätzlich auch bei Regen durch.

Bei sehr schlechtem Wetter direkt beim Tourstart behalten wir uns vor, die Tour in Absprache mit den Teilnehmern kostenfrei umzubuchen oder ganz abzusagen. Sollte es zu einer Absage kommen, fallen natürlich für den Teilnehmer keine Kosten an – Anfahrtskosten o.ä., die aus der Absage entstehen, können aber nicht erstattet werden.

Bei während der Tour einsetzendem Unwetter (z.B. Starkregen, Gewitter, Blitzeis o.ä.) behalten wir uns aus Sicherheitsgründen vor, den Tourverlauf zu ändern, die Tour zu verkürzen oder die Tour vorzeitig komplett abzubrechen.

Nach einer derart von uns verkürzten oder vorzeitig abgebrochenen Tour werden wir uns bemühen, den Teilnehmern einen Platz an einem anderen Datum, je nach Zeitpunkt des Abbruchs, ggfs. zu einem reduzierten Preis anzubieten.

  1. Erscheint dem Vermieter die Herausgabe des Fahrzeugs an den Mieter unzumutbar (z.B. bei alkoholisiertem Mieter, der Gefahr von Vandalismus o.ä.), so ist er berechtigt, die Herausgabe zu verweigern und die Miete bzw. Reservierung ggfs. kostenpflichtig zu stornieren.

Der vereinbarte Mietpreis wird hierbei in voller Höhe berechnet. Dem Mieter steht kein Anspruch auf Schadenersatz/Umbuchung o.ä. zu.

  1. Wir behalten uns vor, Reservierungswünsche und/oder Mietanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Modells/Farbe o.ä.
  1. Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt an Personen unter 18 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder unter Vorlage einer Vollmacht.
  1. Der vereinbarte Tourpreis ist vor Herausgabe des Fahrzeugs im Voraus fällig und kann vor der Tour überwiesen werden oder kann bei der Veranstaltung bar beglichen werden.

Zahlung auf Rechnung ist nur bei Firmenkunden bzw. nach besonderer Vereinbarung möglich, der Mieter hat hierauf keinen Anspruch.

  1. Unbegleitete private Vermietungen werden von uns grundsätzlich nicht angeboten.
  1. Bei Stadtrundfahrten und bei geführten Touren sind die Anweisungen der Guides unbedingt zu beachten. Nichteinhaltung berechtigt das Begleitpersonal zum Ausschluss des Teilnehmers von der Tour.

Hierbei besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises, auch nicht teilweise.

  1. Dem Teilnehmer einer Tour steht natürlich das Recht zu, diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abbrechen zu können. Die anderen Teilnehmer dieser Tour erklären sich in einem solchen Fall damit einverstanden, die Tour zu unterbrechen bis der von dem abbrechenden Teilnehmer bis dahin genutzte Segway an einem geeigneten Ort in der Nähe sicher verwahrt werden kann (z.B. in Gaststätte, Hotel, Geschäft, bei einem partnerschaftlich verbundenen Unternehmen o.ä.).
  1. Ein abbrechender Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücktransport zum Startpunkt der Tour oder Überlassung des genutzten Segway zur alleinigen Rückfahrt. Es erfolgt weder Kostenerstattung, auch nicht teilweise, des Tourpreises noch der Kosten für die Rückreise zum Startpunkt bzw. Heimreise des abbrechenden Teilnehmers. Dieser hat seine Rück-/Heimreise auf eigenes Risiko und eigenen Aufwand anzutreten.
  1. Für den Rücktransport der Segways abbrechender oder ausgeschlossener Teilnehmer an unseren Firmensitz erheben wir eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 40€ für den ersten Segway, sowie zzgl. 10€ für jeden weiteren Segway, von eventuell mitfahrenden Gruppenmitgliedern, Partnern o.ä. die ebenfalls abbrechen (genannte Preise je inkl. der gesetzl. MwSt. (19%)).
  1. Bei Rückgabe eines beschädigten Segway werden die Selbstbeteiligung für die Vollkasko (mit S.B.) bzw. die voraussichtlichen Reparaturkosten fällig.

Nach bald möglich durchgeführter Reparatur erfolgt zeitnah eine Endabrechnung über die Reparatur nebst Schadennebenkosten.

  1. Der Mieter, bzw. bei Events/Parcours/Probefahrten o.ä. der von uns eingewiesene Fahrer, haftet für alle Schäden, die während der Gebrauchszeit an dem zur Verfügung gestellten Segway und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere wie folgt für:

Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe direkt der Reparaturrechnung einer Fachwerkstatt entnommen werden kann, oder durch Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen festgestellt werden kann.

Direkt entstehende Bergungs- und Rückführungskosten sowie aller Nebenkosten der Schadenbeseitigung nebst eventuell anfallenden Gutachterkosten.

Technische sowie merkantile Wertminderung, deren Höhe nach billigem Ermessen oder ggfs. durch ein Sachverständigengutachten zu bestimmen ist.

Dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer des Ausfalls, bzw. bei Totalschaden/Neuanschaffung für eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer.

  1. Bei Totalschaden oder Diebstahl/Unterschlagung wird der zu diesem Zeitpunkt gültige, volle Kaufpreis zur Neuanschaffung eines Segway gleichen Typs bzw. des beschädigten/gestohlenen Zubehörs in Anrechnung gebracht.

Eine Auflistung der Preise für gängige Ersatz- und Zubehörteile liegt zur Ansicht aus und wird auf Anfrage auch gern vorab per Email zur Verfügung gestellt.

  1. Diese Informationen und Bestimmungen sind sowohl Bestandteil eines Mietvertrages als auch einer Bestellung im Rahmen eines Segway-Events, -Parcours o.ä. sowie bei Stadtrundfahrten nebst (auch spontanen) Probefahrten.
  1. Die Gültigkeit der bei uns gekauften Gutscheine beträgt 3 Jahre. Hier greift die regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Diese Frist gilt für sämtliche privatrechtlichen Ansprüche, wenn diese nicht speziellen Regelungen zur Verjährung unterworfen sind.

Online bestellte Gutscheine versenden wir vor der Bezahlung. Sollten Sie diese Gutscheine nach dem Versandt nicht mehr benötigen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10€ je Gutschein erhoben.

Ordnungsgemäß von uns ausgestellte Gutscheine stornieren wir auf Wunsch gegen eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 10€ pro Gutschein innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins.

  1. Alle von uns erfassten Daten werden nach Grundlage der DSGVO bearbeitet. Eine ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie in der gültigen Fassung unter https://6-way.de/datenschutz.html
  1. Foto und Videoaufnahmen während der Veranstaltung können erfolgen und von uns veröffentlicht werden. Sollten Sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, informieren Sie zu Beginn der Tour den Guide.
  1. Mit Erscheinen dieser AGB verlieren alle ältere Fassungen Ihre Gültigkeit. Bereits bestätigte Buchungen sind hiervon unberührt.
  1. Sollte eine der vorgenannten Klauseln ganz oder teilweise ungütig sein, behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

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